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   BVerwG, 16.04.2009 - 8 B 3.09   

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https://dejure.org/2009,16069
BVerwG, 16.04.2009 - 8 B 3.09 (https://dejure.org/2009,16069)
BVerwG, Entscheidung vom 16.04.2009 - 8 B 3.09 (https://dejure.org/2009,16069)
BVerwG, Entscheidung vom 16. April 2009 - 8 B 3.09 (https://dejure.org/2009,16069)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Substantiierung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen rechtlichen Bedeutung; Auslegung des Begriffs der Ausübung des Berufs u.a. als psychologischer Psychotherapeut i.S.d. Kammergesetzes für Heilberufe (HKG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2; HKG ,NI § 2 Abs. 1
    Anforderungen an die Substantiierung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen rechtlichen Bedeutung; Auslegung des Begriffs der Ausübung des Berufs u.a. als psychologischer Psychotherapeut i.S.d. Kammergesetzes für Heilberufe ( HKG )

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2009 - 8 B 3.09
    Das setzt voraus, dass eine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts formuliert werden muss und außerdem angegeben werden muss, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LC 13/05

    Beitragspflichtigkeit einer vollzeitigen Angestelltentätigkeit oder

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2009 - 8 B 3.09
    Das lag umso näher, als bereits im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Prozessbevollmächtigten des Klägers mit gerichtlicher Verfügung vom 20. Juni 2007 (vgl. Bl. 27 ff. der Streitakte) auf das im Musterverfahren ergangene Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 26. April 2007 (8 LC 13/05) hingewiesen worden sind, in dem die Rechtsfragen des Streitverfahrens unter Heranziehung der Rechtsprechung verschiedener Oberverwaltungsgerichte, aber auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 18. Januar 2006 - BVerwG 6 B 73.05 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 13 und vom 26. Januar 2006 - BVerwG 6 B 87.05 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 31) umfänglich behandelt wurden.
  • BVerwG, 23.03.1992 - 5 B 174.91
    Auszug aus BVerwG, 16.04.2009 - 8 B 3.09
    Die Behauptung, dass die Auslegung von Landesrecht gegen Bundesrecht verstoße, vermag die Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur zu rechtfertigen, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Rechtsfrage des Bundesrechts aufzeigt, nicht aber dann, wenn nicht das Bundesrecht, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (Beschluss vom 23. März 1992 - BVerwG 5 B 174.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 306).
  • BVerwG, 26.01.2006 - 6 B 87.05

    Bestimmung des für die Beitragsbemessung maßgebenden Nutzens der Kammertätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2009 - 8 B 3.09
    Das lag umso näher, als bereits im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Prozessbevollmächtigten des Klägers mit gerichtlicher Verfügung vom 20. Juni 2007 (vgl. Bl. 27 ff. der Streitakte) auf das im Musterverfahren ergangene Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 26. April 2007 (8 LC 13/05) hingewiesen worden sind, in dem die Rechtsfragen des Streitverfahrens unter Heranziehung der Rechtsprechung verschiedener Oberverwaltungsgerichte, aber auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 18. Januar 2006 - BVerwG 6 B 73.05 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 13 und vom 26. Januar 2006 - BVerwG 6 B 87.05 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 31) umfänglich behandelt wurden.
  • BVerwG, 18.01.2006 - 6 B 73.05

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache;

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2009 - 8 B 3.09
    Das lag umso näher, als bereits im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Prozessbevollmächtigten des Klägers mit gerichtlicher Verfügung vom 20. Juni 2007 (vgl. Bl. 27 ff. der Streitakte) auf das im Musterverfahren ergangene Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 26. April 2007 (8 LC 13/05) hingewiesen worden sind, in dem die Rechtsfragen des Streitverfahrens unter Heranziehung der Rechtsprechung verschiedener Oberverwaltungsgerichte, aber auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 18. Januar 2006 - BVerwG 6 B 73.05 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 13 und vom 26. Januar 2006 - BVerwG 6 B 87.05 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 31) umfänglich behandelt wurden.
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